Wie soll ich meinen Schlüssel für den Waffentresor aufbewahren?
Gedanken zum Thema, keine Rechtsberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kunden,

aufgrund des aktuellen Urteils des OVG Münsters herrscht Unklarheit über die zulässige Aufbewahrung des Schlüssels eines Waffenschrankes.
Bedenken sollten Sie, dass eine Aufbewahrung eines Tresorschlüssels, gleichgültig ob für Waffen- oder Wertschutzschrank (es gibt keinen Unterschied in den Normen) in einem nicht mindestens gleichwertigen Behältnis, die Einstufung des ursprünglichen Schrankes auf den Stand des Schlüsselbehältnisses reduziert, verringert. Diese Aussage hat nicht nur mit der Aufbewahrung von Waffen zu tun. Es geht hier um versicherungsrechtliche Grundsätze.
Beispiel:
Sie verwahren eine große Menge an Gold in einem Wertschutzschrank mit höchstem Widerstandsgrad. Den dazugehörigen Tresorschlüssel legen Sie in eine abschließbare Keksdose. Nach Ihrem Urlaub ist die Keksdose geöffnet, der Schlüssel steckt in der Türe Ihres Tresors und das Gold ist weg! Denken Sie, dass Ihre Versicherung Ihnen den Schaden ersetzen wird?
Ich interpretiere die Schlüsselaufbewahrung (nach derzeitigem Stand) so, dass sowohl das "Verstecken als auch das Tragen des Tresorschlüssels am Mann" solange rechtskonform sein dürfte und müsste, solange dieser nicht in fremde Hände gelangt und damit widerrechtlicher Zugriff auf Ihre Waffen möglich wäre. Wenn doch, wird der Waffenbesitzer ein sehr großes Problem haben. Und das bereits jetzt, denn die Behörde wird sicher auf das allgemeine Sicherheitsverständnis hinweisen und entsprechend handeln. Der Begriff „Zuverlässigkeit“ gibt der Behörde alle Möglichkeiten. Bedenken Sie bitte auch, dass die Behörde gerne die Zuverlässigkeit in Frage stellt und dies immer erhebliche Konsequenzen für den Waffenbesitzer mit sich bringen wird.
Schlüssel in ein Behältnis: dann schon aufgrund der "Zuverlässigkeitsforderung" an den Waffenbesitzer, sollte dieser sich an die Regelung oder Vorgabe, gleiche oder bessere Sicherheitsstufe halten. Dann kann dem Waffenbesitzer nichts passieren.
Außerdem wird der Gesetzgeber sicherlich kurzfristig in die WaffVO eingreifen und für Klarheit sorgen. So oder so, es ist große Vorsicht geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar J. Sagerer

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Feststellung der Gleichwertigkeit von geprüften und Zertifizierten Behältnissen


Zertifizierungsstelle : PTZ Posttechnische Zentralamt

Bezeichnung / Einstufung Prüfstelle Gleichwertige Einstufung
SG I  PTZ Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992
SG II  PTZ Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
SG II a  PTZ Widerstandsgrad I (1) nach EN 1143-1
SG III  PTZ Widerstandsgrad II (2) nach EN 1143-1
SG III a  PTZ Widerstandsgrad III (3) nach EN 1143-1
SG IV, SG IV a  PTZ Widerstandsgrad IV (4) nach EN 1143-1
SG IV b  PTZ Widerstandsgrad V (5) nach EN 1143-1

Zertifizierungsstelle : FuP Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V.

Bezeichnung / Einstufung Prüfstelle  Gleichwertige Einstufung
C 1 nach RAL-RG 626/2  FuP Widerstandsgrad I (1) nach EN 1143-1
C 2 nach RAL-RG 626/2  FuP Widerstandsgrad II (2) nach EN 1143-1
GE I nach RAL-RG 626/3  FuP Widerstandsgrad II (2) nach EN 1143-1
D 1, D 10 nach RAL-RG 626/1 -/10  FuP Widerstandsgrad III (3) nach EN 1143-1
D 2, D 20 nach RAL-RG 626/2 -/20  FuP Widerstandsgrad IV (4) nach EN 1143-1
E 10 nach RAL-RG 621/10  FuP Widerstandsgrad VI (6) nach EN 1143-1

Zertifizierungsstelle : VdS Verband der Sachversicherer e.V. - Schadenverhütung GmbH

Bezeichnung / Einstufung Prüfstelle  Gleichwertige Einstufung
Vds 2450 Klasse N / 0  VdS Widerstandsgrad N / 0 nach EN 1143-1
Vds 2450 Klasse 1  VdS Widerstandsgrad I (1) nach EN 1143-1
Vds 2450 Klasse 2  VdS Widerstandsgrad II (2) nach EN 1143-1
Vds 2450 Klasse 3  VdS Widerstandsgrad III (3) nach EN 1143-1
Vds 2450 Klasse 4  VdS Widerstandsgrad IV (4) nach EN 1143-1
Vds 2450 Klasse 5  VdS Widerstandsgrad V (5) nach EN 1143-1

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